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Schulvorstand
Unser Schulvorstand
Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist in § 38 b NSchG geregelt. An den allgemein bildenden Schulen hat der Schulvorstand je nach Anzahl der Vollzeitlehrkräfte an der Schule 8 bis 16 Mitglieder. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrkräfte (Schulleiter/in und die von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrkräfte) und zur anderen Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte werden in der Gesamtkonferenz gewählt (ohne Beteiligung der Elternvertreter). Die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten werden durch den Schulelternrat gewählt.
Dem Schulvorstand obliegt die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a Abs. 3 NSchG abschließend festgelegt. Der Schulvorstand entscheidet u. a. über den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG .
Die Schulleiterin ist Vorsitzende. Bei Stimmengleichheit gibt ihre Stimme den Ausschlag. Im Fall der Verhinderung oder Krankheit wird die Schulleiterin durch die stellvertretende Schulleiterin vertreten.
Vertretung im Schulvorstand (Stand 05/2024):
Frau Rauch
Herr Behrens
Frau Lochner
Frau Tibke
Frau Dehmer
Frau Pape
Herr Behrendt
Herr Funck
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