Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die pandemiebedingt am Distanzunterricht teilnehmen und über kein eigenes digitales Endgerät verfügen, können einen Zuschuss zur Beschaffung digitaler Endgeräte beim Jobcenter beantragen.
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